100 km/h Regelung - Aufkleber mit Dienstsiegel bei Zulassungstelle erhältlich
Voraussetzungen für 100 km/h-Zulassung
Eine Freigabe für Tempo 100 muß beim zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eingetragen werden. Bei der Zulassungsstelle muß ein entsprechendes Gutachten von Dekra, TÜV oder GTÜ vorgelegt werden in dem bescheinigt wird, dass der Anhänger alle Voraussetzungen erfüllt.
Für ungebremste Anhänger und Anhänger ohne hydraulische Radstoßdämpfer
- Leergewicht des Zugfahrzeuges mindestens 2.500kg
Für gebremste Anhänger mit zusätzlichen hydraulischen Radstoßdämpfern
- Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,1 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- zul. Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Anhängelast
Für gebremste Anhänger mit Stabiliserungseinrichtung (Antischlingerkuppl.)
und zusätzlich hydraulischn Radstoßdämpfern gilt:
Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,2 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- hydraulische Radstoßdämpfer bei gebremsten Anhängern
- Reifen, die für mind. 120 km/h zugelassen (Index L) und nicht älter als 6 Jahre sind
- das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein
Das Amt händigt Ihnen dann den gesiegelten Tempo 100 Aufkleber für den Anhänger aus.
Für die Umrüstung fallen folgende Kosten an:
- 149,00,- EUR für Einachsanhänger (sofern Vorrüstung vorh.)
- 298,00 - EUR für Tandemanhänger (sofern Vorrüstung vorh.)
- Mehraufwand bei verschweißtem Rahmen möglich
- Mehrpreis für zusätzliche Rahmenhalter je nach Hersteller nötig
Im Preis enthalten sind 2 bzw. 4 Radstoßdämpfer mit Montage, die TÜV-Abnahme sowie die 100 km/h-Bescheinigung für die Zulassung incl. MWST
Welchen Führenschein für welchen Anhänger
Wenn Sie einen Anhänger ziehen möchten, brauchen sie den Führerschein Klasse B, bzw. B96. Ein Führerschein BE oder die alte Führerscheinklasse 3 ist ebenfalls zulässig.
Klasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt. Achten Sie darauf, dass die Anhängelast des Kraftfahrzeugs nicht überschritten wird.
B96
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse bewegen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.
Klasse BE
Wenn Sie einen Führerschein der Klasse BE besitzen, ist die Sache ganz einfach: Sie dürfen alle Einachsanhänger und Tandemachser von Humbaur bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.
Klasse 3
Sie dürfen alle Anhänger von Humbaur bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen, ausgenommen Drehschemelanhänger.